Anwaltskanzlei Koch
in Oberstaufen
Familienrecht ● Arbeitsrecht ● Bau- & Architektenrecht
Sie dürfen hohe Anforderungen an uns stellen.
„Wir erarbeiten für Sie optimale, maßgeschneiderte Lösungen und verfolgen das gesetzte Ziel konsequent.“
„Wir arbeiten kostenbewußt und klären von Anfang an gründlich Ihren Lebenssachverhalt.“
„Wir bilden uns stetig fort und verwenden selbstverständlich aktuellste Literatur sowie juristische Internetmedien.“ (juris, beck)
Wir verstehen uns als ein Team von Spezialisten, die arbeitsteilig zusammenarbeiten. Uns ist bewusst, dass wir Dienstleister sind. Deswegen stellen wir Ihnen jeweils einen persönlichen Ansprechpartner für alle Ihre Fragen und Wünsche zur Verfügung.
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2019 wurde aufgrund der stetigen Erweiterung der Kompetenzen ein Umzug in neue Räume am Bahnhofsplatz 3 in Oberstaufen erforderlich. Aus der geschichtsträchtigen Rainwaldstraße 4, Hertlein-Haus, wurde die Kanzlei in moderne und helle Räumlichkeiten am Bahnhofsplatz 3, verlegt. In alten wie in neuen Räumen setzen wir auf modernste Technik. Unsere Mitarbeiter sind sämtlich hoch erfahren und spezialisiert, etwa im Bereich Forderungseinzug und Verkehrsunfallwesen. Das gesamte Team der Kanzlei Koch arbeitet Hand in Hand in einer kollegialen Atmosphäre. Wir sehen uns damit für die Herausforderungen der Zukunft sehr gut gerüstet.
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Unsere Kanzlei wurde 1985 von den Rechtsanwälten Johannes Koch und Martin Puls gegründet. Rechtsanwalt Johannes Koch war zuvor im öffentlichen Dienst tätig und deckte als Fachanwalt für Verwaltungsrecht u.a. das öffentliche und private Baurecht ab. Rechtsanwalt Martin Puls verantwortete als ehemaliger Mitarbeiter einer Bank den wirtschaftsrechtlichen Bereich. Mit dem Einzug einer weiblichen Rechtsanwältin 1998, der jetzigen Inhaberin der Kanzlei Koch, wurde auch das Familien- und Erbrecht mit aufgenommen, später folgten durch weitere Fachanwaltsspezialisierung zudem das Arbeitsrecht und das Bau- und Architektenrecht. Seit 2011 ist die Kanzlei Koch mit Frau Rechtsanwältin Angela Mang zusätzlich noch verstärkt im Strafrecht sowie im Miet- und WEG-Recht tätig.
Auch bei den Rechtsanwaltskosten gilt für uns der Grundsatz der maßgeschneiderten Lösung.
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis des Gegenstandswertes ab.
Unsere Kanzlei befindet sich direkt am Bahnhof Oberstaufen.
Hinter dem Gebäude Bahnhofsplatz 3 stehen Ihnen Mandantenparkplätze zum Parken zur Verfügung. Sie können aber auch direkt auf dem öffentlichen Parkplatz am Bahnhof parken.
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